Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Trainerin Tina Heller (nachfolgend: „Trainerin“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 01.03.2024) in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung. Diese AGB umfassen ebenfalls die Berechtigung der Nutzung und das Verhalten innerhalb des „Heller’s HIIT Studios“, Mauthausnerstraße 8, 4470 Enns (nachfolgend: „Studio“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, welche durch die Trainerin angeboten werden, für Kurse, veröffentlicht in Form eines Stundenplans, sowie Workshops. Mit dem Erwerb eines Blocks, eines einmaligen Trainings, eines Probetrainings, sowie mit dem Abschluss eines Mitgliedsvertrags, akzeptiert der Kunde die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
a) Mit dem Erwerb eines Blocks, eines einmaligen Trainings, eines Probetrainings, sowie mit der Anmeldung eines Mitgliedsvertrags, ist der Kunde berechtigt, die Räumlichkeiten des Studios zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan bzw. für die Dauer eines Workshops zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jeweils 20 Minuten vor, sowie 20 Minuten nach Beendigung der Einheiten/Workshops die angebotenen Räumlichkeiten des Studios zu nutzen.
b) Dem Kunde stehen grundsätzlich alle Leistungen, welche durch die Trainerin angeboten werden, offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Die Trainerin ist außerdem berechtigt den Stundenplan für bis zu 3 volle Wochen pro Kalenderjahr auszusetzen. In dringenden persönlichen Fällen der Trainerin, welche eine Aufrechterhaltung des Stundenplans unmöglich machen, kann dieser Zeitraum auf unbestimmte Zeit verlängert werden. In solchen Fällen ist Kunden mit aktiven Mitgliedschaften ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere körperliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem Kunden erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Trainerin. Diese besonderen Bedingungen können die verletzungsfreie Sprungtauglichkeit, sowie die körperliche Unversehrtheit umfassen, welche es dem Kunden unmöglich machen, ein verletzungsfreies Training zu absolvieren.
c) Der Kunde hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Kurse und Workshops kommt, die Einrichtung des Studios, sowie die Trainingsutensilien pfleglich behandelt werden und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Kunden kommt. Der Kunde hat sich an diese Regeln, und im Interesse aller Kunden an präzisierende Weisungen der Trainerin zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.
d) Die Trainerin ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuellen Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, dem Kunden fristlos zu kündigen oder die
Fortsetzung der Nutzung eines Blocks zu verwehren. In diesem Fall wird der schon gezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die hier angeführten Verstöße haben zur Folge des Kurses, des Studios und/oder des Workshops unverzüglich verwiesen zu werden.
e) Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
a) Vertragsarten
I. Block/einmalige Trainings/Mitgliedschaften:
Der Kunde kann aus dem nachfolgenden Angebot wählen:
Ein Probetraining berechtigt jeden Interessenten einmalig zur Teilnahme an einem Kurs laut Stundenplan. Zum Zwecke der Überprüfbarkeit von möglichen bereits erfolgten Teilnahmen, und der Teilnahme an einem Kurs, werden Vor- und Zuname, Datum des Probetrainings und Kursart gespeichert.
Ein einzelnes Training berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Kurseinheit und kann lediglich unmittelbar vor dem Kurs erworben werden. Ein einzelnes Training kann, sofern nicht anders vereinbart, lediglich in Bar bezahlt werden, da die Nutzung und Inanspruchnahme der Leistung zeitlich unmittelbar auf den Erwerb folgen.
Ein 12er-Block berechtigt zur Teilnahme an 12 Kurseinheiten aus dem Stundenplan. Dieser Block hat keine Ablaufdatum, ist jedoch an die aktive unternehmerische Tätigkeit der Trainerin gebunden, sollte diese eingestellt werden, erlöschen nicht konsumierte Einheiten. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. Dieser Block kann nicht in bar abgelöst werden und ist lediglich aus dringenden persönlichen Gründen des Kunden übertragbar, somit auf die Nutzung durch den jeweiligen Kunden, welchem dieser Block zugeordnet wird, beschränkt. Die Gründe für eine Übertragbarkeit können beispielsweise eine chronische Erkrankung oder andere aufgekommene körperliche Einschränkung umfassen, welche es dem Kunden unmöglich machen die nicht konsumierten Einheiten weiter zu nutzen.
Eine Basic Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme von 8 Kurseinheiten pro Monat aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von mindestens drei Monaten, ab dem Tag des Abschlusses der Mitgliedschaft. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird, sofern der Kunde oder die Trainerin keine Kündigung jeglicher Art veranlasst hat, der Vertrag automatisch um jeweils ein Monat verlängert. Nicht konsumierte Kurseinheiten eines Monats können in die Folgemonate, mit bis zu maximal 16 nicht konsumierten Kurseinheiten, mitgenommen werden. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist über den bezahlten Zeitraum hinaus nicht möglich.
Eine Premium Mitgliedschaft berechtigt zur unlimitierten Teilnahme an Kurseinheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von mindestens drei Monaten, ab dem Tag des Abschlusses der Mitgliedschaft. Nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit wird, sofern der Kunde oder die Trainerin keine Kündigung jeglicher Art veranlasst hat, der Vertrag automatisch um jeweils ein Monat verlängert.
II. Kurs-Teilnahmen:
Als Kurs-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für einen Zeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Kurseinheiten laut Webseite und Aushang im Studio. Die Dauer einer Kurseinheit beträgt 60 Minuten.
III. Workshop-Teilnahmen:
Als Workshop-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für diesen Workshop mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Einheiten laut Webseite. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.
Die Nichtnutzung des Angebots der Trainerin aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung und auch nicht zum Ersatzbesuch eines anderen Kurses/Workshops.
b) Vertragsabschluss, Preise und Zahlung:
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Kunden zustande. Die Trainerin ist berechtigt, von dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss schriftlich zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Kunden aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Trainerin gekündigt wurde.
Die Preise sind an der Rezeption des Studios, sowie auf der Webseite ausgeschrieben und verstehen sich als Endverbraucherpreis, umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG, da Kleinunternehmer.
Die Zahlung erfolgt beim Kauf des jeweiligen Produktes, entweder in bar oder per Überweisung mit einer gesetzten Zahlungsfrist. Der monatliche Mitgliedsbeitrag der jeweiligen Mitgliedschaft ist bis spätestens 5. des jeweiligen Monats fällig, und wird auf das Konto der Trainerin überwiesen. Bei Anmeldung eines Mitgliedsvertrags inmitten eines Kalendermonats, wird, um die Teilnahme an Kurseinheiten ab Datum des Vertragsabschlusses zu ermöglichen, der dafür fällige Mitgliedsbeitrag aliquotiert berechnet. Die Berechnungsgrundlage bildet die restlichen Tage des jeweiligen Kalendermonats, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Betrag wird direkt auf dem Vertragsformular festgehalten und ist vor erstmaligem Kursantritt, jedoch spätestens nach 7 Tagen fällig und zu überweisen.
Die Nicht- Inanspruchnahme der Leistungen der Trainerin berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der Kunde in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Trainerin darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder, im Falle eines Blocks, die Teilnahme an Kursen bis zum Zeitpunkt der Schuldbegleichung zu verwehren.
Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlenden Beiträge sofort fällig. Der Vertrag wird demnach mit sofortiger Wirkung aufgelöst und es
besteht keine weitere Inanspruchnahme der Leistungen der Trainerin.
c) Unterbrechung von Mitgliedschaften:
Aktive Mitgliedschaften können unterbrochen werden, wenn ein wesentlicher Grund vorliegt. Als wesentlicher Grund gilt eine gesundheitliche Beeinträchtigung von mindestens 4 Wochen oder ein Auslandsaufenthalt von mehr als einem Monat. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist mit ärztlichem Attest, nachzuweisen, welches bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei sportliche Aktivitäten, insbesondere Körpereigengewichtsübungen gemacht werden dürfen.
Eine Unterbrechung muss schriftlich bei der Trainerin angezeigt werden. Im Zeitraum einer aktiven Unterbrechung der Mitgliedschaft, sind keine Mitgliedsbeiträge fällig, jedoch besteht auch kein Anspruch auf Nutzung oder Teilnahme an Kursen laut Stundenplan.
d) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen:
Die Räume des Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei zu hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Kurseinheit daher nicht garantiert werden. Der Kunde ist angehalten pünktlich vor jeder Kurseinheit zu erscheinen. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens in das Studio berücksichtigt.
Stundenplanänderungen können frei nach Ermessen der Trainerin vorgenommen werden. Sollte das Angebot in jeglicher Form verringert werden, sind die Kunden dementsprechend zu informieren. Lediglich eine grobe Verringerung des Angebots, befugt Mitglieder zu einer Sonderkündigung. In den Sommermonaten Juli und August ist der Stundenplan aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl eventuell eingeschränkt.
e) Feiertage
An gesetzlichen österreichischen Feiertagen finden grundsätzlich keine Kurse statt, außer es wird anderweitig seitens der Trainerin kommuniziert.
f) Altersbeschränkung
Die Teilnahme an Kursen und Workshops, der Abschluss von Mitgliedschaften, der Erwerb von Blöcken oder einmaligen Trainings sowie die Absolvierung eines Probetrainings ist für unter 18-Jährige nicht erlaubt.
g) Kündigung & Sonderkündigungsrecht
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung beiderseits jederzeit möglich. Eine Kündigung kann beiderseits formlos, doch schriftlich erfolgen. Bei Kündigung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf dieser aufrecht. Bei Kündigung während des laufenden Kalendermonats bei bereits automatisch verlängerten Verträgen, endet der Vertrag mit Monatsletzten.
Ein Sonderkündigungsrecht können seitens des Kunden und der Trainerin bei wichtigen Gründen bestehen. Ein Wechsel des Wohnortes des Kunden begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht, außer bei einer erhöhten Distanz zum Studio von mindestens 30 Kilometern.
h) Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist dem Kunden, sofern in Einzelfällen nicht anders vereinbart, grundlegend untersagt.
i) Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse etc. hat der Kunde der Trainerin unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten des Studios keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Fächern unterzubringen. Soweit nicht eine Beteiligung der Trainerin nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder elektronischen Gegenständen ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Trainerin erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Trainerin haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden der Kunden. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet die Trainerin nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen.
Die Haftung der Trainerin für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch die Trainerin keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.
Der Kunde versichert, nicht wissentlich an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen der Körpereigengewichtsübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich körperlich berücksichtigenswerte Gegebenheiten der Trainerin vor Kursantritt zu melden, um während des Kurses darauf Rücksicht nehmen zu können.
Die angebotenen Leistungen verstehen sich als unterstützende körperliche Ertüchtigung. Die Teilnahme an Kursen ersetzt keine ganzheitlich gesunde Lebensweise. Erfolge können nicht gewährleistet werden, da diese in der Verantwortung der Kunden liegen, bezüglich Häufigkeit der Teilnahme an Kursen sowie Korrektheit und Intensivität der Übungsausführung.
Die Trainerin ist berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Kursen zu verwehren.
Persönliche Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die der Trainerin zur Verfügung gestellt und gespeichert werden, lediglich im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
Bilder und Videos aus Kursen und Workshops, welche lediglich für persönliche Zwecke, nicht für Werbezwecke, der Trainerin angefertigt werden, bedürfen keiner weiteren Zustimmung der Kunden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens des Kunden gibt.
Bilder und Videos aus Kursen und Workshops, welche für Werbezwecke (Social Media, Flyer und dgl.) angefertigt werden, bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung seitens der Kunden, welche auf den Bildern und Videos zu sehen sind, außer sie wurden durch die Trainerin unkenntlich gemacht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Vertragssprache ist deutsch.
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Anpassungen dieser AGB bedürfen, sofern sie keine schlechterstellenden Änderungen enthalten, der Schriftform ebenso ein Angeben von Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Bei schlechterstellenden Änderungen muss dem Kunden eine Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Die Trainerin wird den Kunden gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als E-Mail gewahrt. Sofern der Kunde eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch E-Mail erfolgen.
HIIT steht für High-Intensity Interval Training, „Heller’s“ kommt von mir, Tina Heller. Es ist eine Trainingsmethode, die kurze, intensive Übungsphasen mit kurzen Erholungsphasen kombiniert.
Unsere Kurse dauern einheitlich 60 Minuten, wovon 30 bis 40 Minuten effektives Training sind.
Nein, HIIT kann an verschiedene Fitnesslevel angepasst werden. Anfänger können die Intensität und Dauer ihrer Übungen langsam steigern.
Die Mindestvertragsdauer beträgt lediglich 3 Monate, da wir der Überzeugung sind, dass man kein Jahr oder ähnliches gebunden sein sollte, falls es einem nichtmehr gefällt, oder finanziell belastet ist. Nach den 3 Monaten ist der Vertrag monatlich kündbar.
Ein einmaliges Training kann nur in Bar bezahlt werden. Ein 12er Block kann in Bar bezahlt, oder innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber vor dem ersten Kursbesuch, überwiesen werden. Mitgliedsbeiträge werden bis 5. eines Monats überwiesen.
Ja, wir bieten explizite Kurse als „No Jump“ Varianten an, um ein gelenkschonendes Training zu ermöglichen.
Solltest du das allererste Mal einen unserer Kurse besuchen, komme bitte mindestens 15 Minuten früher, damit wir dir den Ablauf näher bringen können.
Als Ausstattung brauchst du lediglich Sportschuhe mit möglichst hellen Sohlen, eine eigene Matte, ein Handtuch und natürlich etwas zu trinken, am besten Wasser.
HIIT steht für High-Intensity Interval Training, „Heller’s“ kommt von mir, Tina Heller. Es ist eine Trainingsmethode, die kurze, intensive Übungsphasen mit kurzen Erholungsphasen kombiniert.
Unsere Kurse dauern einheitlich 60 Minuten, wovon 30 bis 40 Minuten effektives Training sind.
Nein, HIIT kann an verschiedene Fitnesslevel angepasst werden. Anfänger können die Intensität und Dauer ihrer Übungen langsam steigern.
HIIT fördert die Fettverbrennung, den Muskelaufbau, verbessert die Ausdauer, steigert den Stoffwechsel und ermöglicht effiziente Workouts.
Ja, wir bieten explizite Kurse als „No Jump“ Varianten an, um ein gelenkschonendes Training zu ermöglichen.
Solltest du das allererste Mal einen unserer Kurse besuchen, komme bitte mindestens 15 Minuten früher, damit wir dir den Ablauf näher bringen können.
Als Ausstattung brauchst du lediglich Sportschuhe mit möglichst hellen Sohlen, eine eigene Matte, ein Handtuch und natürlich etwas zu trinken, am besten Wasser.
Abhängig von deinem gewählten Kurs kann das Sportschuhe mit möglichst heller Sohle, eine Trainingsmatte, ein Handtuch, Wasser und eine große Portion Motivation umfassen.
Melde dich ganz einfach bei mir und wir entscheiden gemeinsam, welcher Kurs für dich am Besten für ein Probetraining geeignet ist. Verträge, Blöcke oder Einzeltrainings kannst du im Studio erwerben.
Kannst du, musst du aber nicht. Unsere Kurse sind so konzipiert, dass sie Kraft-, Kraftausdauer- und Ausdauertraining in einem umfassen.
Das hängt ganz von deinen Zielen ab, aber bei 3 bis 4 mal pro Woche bist du garantiert bald fit, wie ein Turnschuh.
Das ist sehr subjektiv. Grundlegend kann man sagen, dass man Hauptmahlzeiten bis zu 4h vorher essen sollte. Wichtig ist außerdem die Zufuhr von Kohlendhydraten und Proteinen innerhalb einer halben Stunde nach dem Training, um den Körper optimal zu unterstützen.
Grundsätzlich ja, abhängig von der körperlichen Verfassung. Unsere „No Jump“ Varianten sind in diesem Fall definitiv geeignet. Im Zweifelsfall kann man mit einem Arzt Rücksprache halten.
Die Mindestvertragsdauer beträgt lediglich 3 Monate, da wir der Überzeugung sind, dass man kein Jahr oder ähnliches gebunden sein sollte, falls es einem nichtmehr gefällt, oder finanziell belastet ist. Nach den 3 Monaten ist der Vertrag monatlich kündbar.
Ja, beim Basic Vertrag können bis zu 8 ungenutzte Trainingseinheiten mitgenommen werden. Solltest du also einen Monat mal nicht trainieren können, hast du im darauffolgenden Monat insgesamt 16 zur Verfügen, die maximale Anzahl an anzusammelnden Trainingsguthaben.
Bei Vertragsabschluss aliquotieren wir den ersten zu bezahlenden Beitrag. Im Falle einer Basic Mitgliedschaft, wird demnach auch das Pensum der zu konsumierenden Trainingseinheiten aliquot, aber aufgerundet, berechnet.
Ein einmaliges Training kann nur in Bar bezahlt werden. Ein 12er Block kann in Bar bezahlt, oder innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber vor dem ersten Kursbesuch, überwiesen werden. Mitgliedsbeiträge werden bis 5. eines Monats überwiesen.
Kannst du unser Angebot nachweislich 4 oder mehr Wochen nicht in Anspruch nehmen kannst du deinen Vertrag pausieren. Dazu benötigen wir ein ärztliches Attest. Sollte dir dein Gebrechen es unmöglich machen in absehbarer Zeit wieder zu Trainieren gibt es die Möglichkeit zur Sonderkündigung. In diesem Fall nimmst du am besten einfach mit uns Kontakt auf, wir helfen gerne, wo wir können.
Bei Reisen von einer Dauer von über einem Monat kannst du deinen Vertrag pausieren. Nimm dazu einfach mit uns Kontakt auf, wir helfen dir gerne weiter.
Jederzeit. Befindest du dich innerhalb der Mindestvertragsdauer, endet deine Mitgliedschaft mit dem letzten Tag der Mindestbindung. Bei allem darüber hinaus endet dein Vertrag mit Monatsletztem jenes Monats, in dem du gekündigt hast.
Formlos, aber schriftlich. Das kann per Mail an tina@hellers-hiit.at oder persönlich im Studio sein.